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Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2012

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Ort der Wahl: der Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Bis spätestens 18. März 2012 wird die 15. Bundesversammlung im Reichstagsgebäude in Berlin einen Nachfolger für den zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) wählen.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund und Wahltermin

Am 17. Februar 2012 trat mit Christian Wulff zum zweiten Mal ein deutscher Bundespräsident mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurück, nachdem bereits sein Vorgänger Horst Köhler 2010 ebenfalls von seinem Amt zurückgetreten war. Wulff wurde durch die 14. Bundesversammlung erst vor rund eineinhalb Jahren gewählt (vgl. Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2010). Christian Wulff trat aufgrund der gegen ihn erhobenen Vorwürfe wegen Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident zurück. Die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten führt nach dem Rücktritt der Präsident des Bundesrates Horst Seehofer (CSU). Nach Art. 54 Abs. 4 Grundgesetz hat die Bundesversammlung zur Neuwahl des Bundespräsidenten spätestens 30 Tage nach dem Rücktritt zusammenzutreten. Sie wird demgemäß von dem dafür nach § 1 BPräsWahlG zuständigen Bundestagspräsidenten, Norbert Lammert, spätestens zum 18. März 2012 einberufen.

Kandidaten

Zum Bundespräsidenten wählbar ist nach Art. 54 Absatz 1 des Grundgesetzes, wer als deutscher Staatsangehöriger das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat. Wahlvorschläge kann jedes Mitglied der Bundesversammlung einreichen; die schriftliche Zustimmungserklärung des Vorgeschlagenen ist beizufügen, § 9 Absatz 1 BPräsWahlG.

Bundesversammlung

Nach Prognosen des Portals wahlrecht.de[1] hat die Bundesversammlung nach derzeitigem Stand folgende Zusammensetzung:

Partei Mitglieder
(gesamt)
Mitglieder
Bund Länder
CDU/CSU 486–488 237 249–251
SPD 329–330 146 183–184
FDP 136 93 43
Grüne 146–147 68 78–079
Die Linke 125 76 49
Freie Wähler 10 0 10
NPD 3 0 3
Piratenpartei 2 0 2
SSW 1 0 1
Summe 1240 620 620


Die Bundesversammlung wird gemäß § 8 BPräsWahlG vom Präsidenten des Bundestages, Norbert Lammert, geleitet.

Nach Art. 54 Absatz 5 des Grundgesetzes ist gewählt, wer im ersten oder zweiten Wahlgang „die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält“. Dies entspricht mindestens 621 Stimmen. In den weiteren Wahlgängen ist der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt.

Wahlergebnis

Die Annahme der Wahl erfolgt in der Regel direkt vor der Bundesversammlung. Seinen Amtseid leistet der Gewählte zu einem späteren Zeitpunkt in einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat. Da das Amt des Bundespräsidenten vakant ist, wird der Gewählte direkt nach Feststellung des Wahlergebnisses und Annahme der Wahl zum neuen Bundespräsidenten.[2]

Weblinks

 Commons: Bundespräsident (Deutschland) – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 15. Bundesversammlung, wahlrecht.de, Stand: 19. Dezember 2011
  2. „Das Amt des Bundespräsidenten beginnt mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers, jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklärung beim Präsidenten des Bundestages.“ § 10 BPräsWahlG. Da die Amtszeit des Vorgängers bereits beendet ist, beginnt die Amtszeit des Nachfolgers sofort mit Annahme der Wahl (vgl Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Aktueller Begriff. Die 14. Bundesversammlung am 30. Juni 2010..

 

 

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